Vor der Anhörung im Rechtsausschuss

Katholische Bischöfe bekräftigen Kritik an Abtreibungsreform

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Die katholischen Bischöfe haben ihre Kritik an einer möglichen Liberalisierung der Abtreibungsregeln bekräftigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf nehme den Schutz des ungeborenen Kindes deutlich zurück, heißt es in einer am Freitag in Bonn verbreiteten Stellungnahme des Vorsitzenden, Bischof Georg Bätzing.

Hintergrund ist eine für den heutigen Montag geplante Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Rechtsausschuss. Zu einer Abstimmung vor der Bundestagswahl dürfte es nicht mehr kommen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf betone zu Recht die grundrechtliche Stellung der Frau. Das Leben des Ungeborenen könne ohne die Mutter nicht geschützt werden, dürfe aber nicht ignoriert werden, heißt es. Der Gesetzentwurf verhalte sich zu der grundrechtlichen Position des Kindes aber nicht ausdrücklich. „Stattdessen werden das vollgültige Lebensrecht des Kindes von Anfang an und die ihm zukommende Menschenwürde infrage gestellt.“

Die Bischöfe sehen eine „eklatante Gefahr, dass bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ein abgestuftes Konzept der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in die Gesetzgebung Eingang fände“. Das wäre aus ihrer Sicht ein hoch problematischer verfassungsrechtlicher Paradigmenwechsel mit Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche. „Die mit unserem Grundgesetz verbundene und damit auch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung bestimmende Ethik des menschlichen Lebens würde dadurch in höchst bedenklicher Weise umgestürzt.“

Außerdem wird kritisiert, dass eine Verortung im Strafrecht nahezu vollständig aufgegeben würde. Die Beratung der Schwangeren dürfte sich nicht mehr daran orientieren, zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Auch entfiele die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung.

Über den Gesetzentwurf wird kontrovers diskutiert. Am Donnerstag hatte sich auch das Katholische Büro erneut gegen eine Reform gestellt. Anders als die evangelische Kirche hatte sich die katholische Kirche mehrfach gegen eine Liberalisierung der Regelung ausgesprochen.

Kern des vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurfs zur bisherigen Abtreibungsregelung ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen „rechtmäßig und straffrei“ sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden.

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Um den in den 1990er Jahren erzielten Kompromiss wurde lange gerungen.

KNA

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