Straftatbestand genauer definieren
Vatikan richtet Arbeitsgruppe zu geistlichem Missbrauch ein

Der Vatikan will gesetzlich gegen sogenannten „geistlichen Missbrauch“ vorgehen. Dazu hat er eine Arbeitsgruppe gebildet, um das Vergehen als Straftatbestand genauer zu definieren. Das geht aus einem Schreiben der vatikanischen Glaubensbehörde hervor, das Papst Franziskus vergangene Woche in einer Audienz entgegennahm.
Am Montag wurde eine Gesprächsvorlage dazu veröffentlicht. Unterzeichnet ist sie vom Chef der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez. Vorsitzender der Arbeitsgruppe wird Erzbischof Filippo Iannone, Präfekt der vatikanischen Gesetzesbehörde. Dem Gremium sollen Mitarbeiter beider Dikasterien angehören.
Geistlicher Missbrauch ist ein bisher nicht klar definierter Sammelbegriff. Meist geht es um Missbrauch geistlicher Autoritäten oder Machtmissbrauch im religiös-spirituellen Zusammenhang. Gemeint ist, dass Personen aus Seelsorge, Religionsunterricht, geistlicher Begleitung oder Verantwortliche in Kirchen, Orden und geistlichen Gemeinschaften andere Menschen manipulieren und ausnutzen – vermeintlich im Namen Gottes oder der Religion.
Der Missbrauch kann nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch von ganzen Gemeinschaften ausgehen. Manchmal können diese Grenzverletzungen auch mit sexualisierter oder mit anderen Formen körperlicher Gewalt verbunden sein.
KNA