"Gehsteigbelästigung" künftig strafbar

Kommentar: Lebensschutz wird kriminalisiert

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So groß ist ein Embryo in der zwölften Woche, bis zu der man in Deutschland straffrei abtreiben kann: Mit solchen Broschüren und Modellen informieren Lebensschützer – zum Teil auch vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Protestaktionen innerhalb einer Schutzzone von 100 Metern im Umkreis von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder Einrichtungen, die Abtreibungen vornehmen, können nach der vom Bundestag kürzlich beschlossenen Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Laut Gesetz muss ein ungehinderter Zugang zu den Beratungsstellen gewährleistet werden. In der Vergangenheit hatten Städte wie Frankfurt am Main mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten. Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., kritisiert die Entscheidung in ihrem Kommentar scharf.

Wie zu erwarten, hat der Bundestag entschieden, eine Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu ziehen. In der Debatte wurden gebetsmühlenartig Unwahrheiten verbreitet: über ein angebliches „Spießrutenlaufen“, über „abscheuliche Fotos“ oder „blutige Föten“, mit denen „sogenannte Lebensschützer“ und „Antifeministen“ sich vor schwangere Frauen werfen und sie „anpöbeln“ würden.

Schwangere Frauen sind laut den Koalitionsabgeordneten angeblich psychisch nicht in der Lage, selbst Strafanzeigen zu stellen, weshalb es keine gebe. Erstaunlicherweise gibt es aber auch keine seitens der Einrichtungen. Der Vorwurf, nur nicht-konfessionelle Beratungsstellen wie Pro Familia würden „bedrängt“, sollte auf einen religiös motivierten Aspekt verweisen – der aber nicht greift. Pro Familia ist die einzige Beratungsorganisation, die massiv für legalisierte Abtreibung eintritt und mit ihr in vier medizinischen Zentren selbst Geld verdient. Dieser Konflikt ist einer seriösen Beratung gemäß Paragraf 219 hinderlich und weckt begründete Zweifel an der Beratungsqualität. Das ist der wahre Grund für die Konzentration von Hilfsangeboten für Schwangere und Gebete vor diesen Stellen.

Die eigentliche Motivation, die hinter diesem Vorhaben ebenso steht wie hinter der bereits durchgesetzten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen, wurde von einigen Oppositionsabgeordneten klar geäußert. Es ist keinesfalls, „an der Seite der Frauen“ zu stehen, wie aus der Koalition behauptet: Ziel ist die Etablierung der Abtreibung als „normale Gesundheitsversorgung“.

Die 381 Abgeordneten, die die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ins Ziel geführt haben, müssen sich fragen lassen, an wessen Seite sie wirklich stehen. Die Seite der betroffenen Frauen ist es jedenfalls nicht. Deren wirklicher Spießrutenlauf wird durch Männer ausgelöst, die sie weiterhin ungestraft unter Abtreibungsdruck setzen dürfen – unterstützt von Ideologen, denen die Frauen und Kinder im Grunde vollkommen egal sind.

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