Vom Papst verliehen

Neuer Ehrenrang für deutschen Kardinal Müller

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Papst Franziskus verleiht Kardinal Gerhard Ludwig Müller, emeritierter Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, den Ehrenrang des Kardinalpriesters, am 1. Juli 2024 im Vatikan.

Der deutsche Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller rückt eine Kardinalsklasse höher. Am Montag verlieh ihm Papst Franziskus bei einer als Konsistorium bezeichneten Versammlung den Rang eines Kardinalpriesters, genauso wie den Kardinälen Lorenzo Baldisseri und James Michael Harvey.

Mit der Ernennung sind für die drei Geistlichen keine zusätzlichen Rechte verbunden. Kardinaldiakone, -priester und -bischöfe sind reine Ehrenränge, die auf frühere Aufgaben der Kardinäle als Geistliche in der Diözese des Papstes als Bischof von Rom zurückgehen. Auch das Recht zur Wahl eines Papstes ändert sich nicht. Dieses endet weiterhin mit Erreichen der Altersgrenze von 80 Jahren.

Der ehemalige Generalsekretär der Bischofssynode Baldisseri (83) hat dieses Recht bereits altersbedingt verloren. Der frühere Leiter der vatikanischen Glaubensbehörde Müller (76) und der Erzpriester der Papstbasilika Sankt Paul vor den Mauern Harvey (74) dürften noch an einem Konklave teilnehmen.

KNA

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