Bundesgesundheitsminister Lauterbach:

Prüfen Kommissionsbericht zu Paragraf 218

https://www.katholische-sonntagszeitung.de/Gesundheitsminister Karl Lauterbach. (Foto: Superbass / CC-BY-SA-4.0 via Wikimedia Commons)

"Ich setze mich sehr stark für die Reproduktionsrechte von Frauen ein", betonte der Minister. Ob jedoch eine Abtreibung strafrechtlich verfolgt werden sollte und könnte oder nicht, sei eine ethische Frage. Es liege nicht bei ihm als Teil der Bundesregierung, diese Frage zu beantworten. Für solche ethischen Fragen gebe es fraktionsunabhängige Debatten im Bundestag.

Eine Abtreibung ist derzeit in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. All dies regelt Paragraf 218.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte Mitte April Empfehlungen für eine neue, liberalere Regelung vorgelegt. So riet sie, die rechtliche Bewertung der Abtreibung aus dem Strafrecht herauszunehmen. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen solle die Abtreibung komplett freigestellt und rechtmäßig sein. Bis zur 22. Woche könne der Gesetzgeber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Abbruch straffrei sein solle. Ab der 22. Woche sei der Abbruch rechtswidrig.

KNA

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