Vor der Bundestagsentscheidung

Caritas und Katholikenkomitee wollen Suizid-Prävention stärken

https://www.katholische-sonntagszeitung.de/Ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 verfassungswidrig. (Symbolbild: KNA)

"Das Gesetz kann verhindern, dass einsame Menschen beim Googeln unversehens auf Werbung von Suizidhilfevereinen stoßen", sagte Welskop-Deffaa. Die anstehende Neuregelung werde zeigen, "wie sehr sich alte und kranke Menschen darauf verlassen dürfen, ihr Weiterlebenwollen nicht begründen zu müssen."

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die zuvor geltende Regelung aufhob, seien bereits mehr als zwei Jahre vergangen. Eine weitere Verlängerung der Erprobungszeit würde "denen in die Karten spielen, die auf eine schleichende Normalisierung der unregulierten Situation setzen". Die Entscheidung sei jetzt überfällig, hieß es.

Weiter erklärten die Präsidentinnen: "Der Gesetzentwurf von Castellucci/Heveling schafft jene Klarheit, die es braucht, um zwischen der strafbewehrten Tötung auf Verlangen einerseits und der unterlassenen Hilfeleistung anderseits den Blick auf freiverantwortlich gewählte Inanspruchnahme von Suizidassistenz zu richten." Für die Feststellung der Freiverantwortlichkeit im Sinne des Gesetzes seien praxistaugliche Verfahren beschrieben. Es werde keine neue Infrastruktur aufgebaut, stattdessen würden "vorhandene psychologisch-psychiatrische Kompetenzen und allgemeine Sozialberatung klug verbunden".

Stetter-Karp erklärte, dass auch der Gesetzentwurf der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) bei aller Unterschiedlichkeit klarmache: "Wir müssen die Werbung regulieren und klare Kriterien für die Inanspruchnahme der Suizidassistenz festlegen."

Am Wochenende hatte auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, ein umfassendes Schutzkonzept und ein Präventionsgesetz gefordert. Ähnlich äußerten sich auch andere Bischöfe.

KNA

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