Richtlinienänderung
Patienten können sich wieder telefonisch krankschreiben lassen

Voraussetzung sei, dass der oder die Erkrankte in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein müsse. Zudem dürfe keine schwere Symptomatik vorliegen. In einem solchen Fall müsse die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Nach telefonischer Anamnese kann eine Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.
Eine solche Regelung habe sich in der Corona-Pandemie bewährt, hieß es. Im vergangenen Frühling endete diese Sonderregelung. Hausärzte schätzen demnach das Missbrauchspotenzial als gering ein. Die Wiedereinführung basiert auf einem gesetzlichen Auftrag des Bundestags.
KNA