Mit Klage gescheitert

Menschenrechtsgerichtshof stützt Kopftuchverbot in Belgien

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Eine Frau mit Kopftuch.

Hintergrund des Streits war ein Beschluss des öffentlichen Schulträgers im Norden Belgiens von 2009, der das Tragen auffälliger religiöser Zeichen im Rahmen schulischer Aktivitäten untersagte, ausgenommen im Religionsunterricht. Die Eltern der Klägerinnen hatten der betreffenden Ordnung der weiterführenden Schule zugestimmt, waren dann aber im Namen ihrer Töchter gegen das Verbot vorgegangen. In erster Instanz bekamen sie Recht; ein Berufungsgericht in Antwerpen hob das Urteil jedoch auf.

KNA

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