Umgang mit Embryonen in der Forschung

Kirche kritisiert geplantes EU-Gesetz zu menschlichen Substanzen

Die Bischöfe betonten, die Definition der "Substanz menschlichen Ursprungs" sei relevant auch für die Entnahme und Verwendung verstorbener oder getöteter Embryonen und Föten. Ebenfalls betreffe dies überzählige Embryonen, die im Rahmen künstlicher Fortpflanzung entstanden und nicht implantiert wurden. Es gelte rechtssicher klarzustellen, dass weder Embryonen noch Föten oder fötales Gewebe unter den Begriff "Substanz menschlichen Ursprungs" fielen, unabhängig von ihrer Entstehung auf natürlichem Weg oder im Labor. Dabei verwiesen die Kirchenvertreter auch auf die sogenannte embryonenverbrauchende Forschung.

Bedenken äußerte die EU-Bischofskommission weiter gegen die geplante Vorschrift, die Übertragung genetischer Krankheiten auf Empfänger und Nachkommen auszuschließen. "Wie dies ohne eine Testung von Embryonen oder Föten auf solche Krankheiten zum Zwecke der Selektion möglich sein soll, ist unklar", hieß es in der Stellungnahme. Eine solche Selektion verstoße aber gegen die Menschenwürde.

KNA

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