Priesterrat
Spiegel der Diözese

Herr Pfarrer Hänsler, wie wird der Priesterrat gewählt?
In einer ersten Runde bekommen alle wahlberechtigen Priester der Diözese einen Brief, in dem sie um Vorschläge gebeten werden. Dabei wird auf eine geografische Streuung geachtet. Außerdem sollen verschiedene Gruppen zum Zug kommen, zum Beispiel Gemeindepfarrer, Kapläne, ausländische Geistliche oder Ordenspriester. In einer zweiten Runde wird dann per Brief gewählt.
Der Priesterrat berät den Bischof in seiner Leitungsfunktion. Wie kann man sich das vorstellen?
Der geschäftsführende Ausschuss berät, welche Themen unter den Priestern so wichtig sind, dass sie auf die Tagesordnung des Priesterrates kommen. Auch der Bischof schlägt bei einer Vorbesprechung Themen vor. Das letzte Wort, was auf die Tagesordnung kommt, hat der Bischof, denn er ist auch der Vorstand des Priesterrates. Bei einer Sitzung berichten die Anwesenden dann, wie die Lage in den verschiedenen Bereichen der Diözese aussieht. Durch die vorhin angesprochene geografische Streuung und die verschiedenen Funktionen, die die Priester ausüben, ist der Priesterrat ein Gremium, in dem sich die Lage der Diözese recht gut widerspiegelt. Wenn wichtige Entscheidungen anliegen, kann der Bischof so eine gute Entscheidung fällen.
Wie oft tagt der Priesterrat? Gibt es einen regelmäßigen Turnus?
Bisher kommt der Priesterrat in der Regel dreimal im Jahr zusammen. Das ist zwar keine verbindliche Regel, ich nehme aber an, dass wir so weiterverfahren werden.
Welche Möglichkeit haben Sie als Erster Sprecher, auf das Geschehen in der Diözese Einfluss zu nehmen?
Wie der Name Rat schon sagt, kommt es nicht darauf an, Einfluss zu nehmen, sondern zu beraten. Auf diese Weise werden für den Bischof und die Mitarbeiter in der Diözesanleitung alle Informationen zusammengetragen, so dass eine gute Entscheidung getroffen werden kann. Wichtig finde ich, dass die Priesterschaft in ihrer ganzen Breite die Dinge an den Bischof heranträgt, die für ihn wichtig zu wissen sind.
Wie lange dauert Ihre Amtszeit und die des Priesterrates?
Regulär dauert eine Wahlperiode fünf Jahre. Beim Eintritt einer Sedisvakanz hört jedoch der Priesterrat zu existieren auf. Ein neuer Bischof ist völlig frei in seinen Entscheidungen. Er kann den alten Priesterrat bestätigen oder einen neuen wählen lassen. Falls er sich für einen neuen entscheiden sollte, muss er das spätestens ein Jahr nach seinem Amtsantritt tun.
Interview: Gerhard Buck