Ablass im Bistum Augsburg

Eine „unendliche Erleichterung“

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AUGSBURG – Wer im Heiligen Jahr einen Jubiläumsablass gewinnen möchte, kann das in einer von 28 Ablasskirchen im Bistum Augsburg tun. Doch was ist ein Ablass und welche Voraussetzungen muss der Gläubige dafür erfüllen? Das erklärt im Interview Professorin Gerda Riedl, die im Bischöflichen Ordinariat die Hauptabteilung VI „Grundsatzfragen: Glaube und Lehre“ leitet.

Frau Professorin Riedl, was ist ein Ablass und welche verschiedenen Arten von Ablässen gibt es?

Viele Menschen dürften heutzutage mit dem Begriff „Ablass“ überhaupt nichts mehr verbinden. Diejenigen, denen der Begriff schon einmal begegnet ist, denken vermutlich als erstes an die Kritik Martin Luthers am Ablasshandel der Kirche. Sie bildete einen gewichtigen Auslöser für die nachfolgende Reformation.

Dabei mutet nicht nur die Begleichung von Schuld vor Gott und gegenüber den Mitmenschen mit Geld oder geldwerten Vorteilen eigenwillig an, sondern auch die Quantifizierung des Ablasses selbst: unvollkommene Ablässe von 100 oder 500 Tagen und so weiter oder eben vollkommene Ablässe ohne diese Begrenzung.

Der Ablasshandel ist inzwischen strikt verboten. Um zudem quantifizierende Missverständnisse dieses kirchlichen Heilsangebotes zu vermeiden, hat Papst Paul VI. im Jahr 1967 endlich verfügt, dass es nur noch Teilablässe ohne weitere Bestimmung von Tagen und Jahren sowie vollkommene Ablässe geben soll.

Aber was ist nun ein Ablass eigentlich? Was wird hier nachgelassen?

Jede Sünde, die letztlich Abkehr von Gott und seiner Glaubensgemeinschaft ist, verletzt diese Beziehung. Diese Verletzung selbst wird im Sakrament der Versöhnung geheilt. Doch zeitigt jede Sünde darüber hinaus auch negative, innerweltliche Folgen.

Soweit dies möglich ist, sollen diese als Ausdruck der Reue vom Gläubigen selbst wiedergutgemacht werden. Doch die Folgen von Sünden sind auf spiritueller wie realer Ebene meist so gravierend oder weitreichend, dass dies nicht oder nur ansatzweise möglich ist.

Bei dieser allein niemals zu bewältigenden Aufarbeitung der Schuldfolgen auf die im Geheimnis der Kirche gründende Solidarität aller Glieder der Kirche, und insbesondere ihres Hauptes Christus, vertrauen zu dürfen, bedeutet daher für jede und jeden unendliche Erleichterung.

Denn durch das fürbittende Gebet und die von der Kirche zugesagte Zuwendung der Liebe Christi und aller Heiligen wird jeder, der sich in rechter Weise darauf vorbereitet und mit dem Empfang des Sakraments der Versöhnung von seinen Sünden befreit ist, durch die Gewinnung eines vollkommenen Ablasses auch von allen zeitlichen Folgen seiner Sünden frei oder kann diese Befreiung für andere erwirken.

Was sind während des Heiligen Jahrs für Gläubige, die nicht nach Rom pilgern können, die Voraussetzungen dafür, um einen Ablass zu gewinnen?

Für die Gewinnung des Jubiläumsablasses anlässlich des Heiligen Jahres 2025 ist der Besuch einer der Wallfahrtskirchen im Bistum erforderlich, die diesen Ablass gewähren dürfen. Außerdem sind – wie für jeden anderen Ablass auch – unerlässlich: der Empfang der sakramentalen Beichte, eine entschlossene Abkehr von jeder Sünde, der Empfang der Heiligen Kommunion sowie ein Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (zum Beispiel Vaterunser und Gegrüßet seist du, Maria in einem Anliegen des Papstes).

Nach welchen Kriterien wurden die 28 Ablasskirchen im Bistum ausgewählt?

Es sollte der Charakter des Pilgerns zum Ausdruck kommen: Immerhin steht das Heilige Jahr unter dem Motto „Pilger der Hoffnung“. Daher die Wahl dieser Kirchen.

Und die größeren unter den über 200 Wallfahrtsorten werden regelmäßig von Gläubigen aufgesucht; sie verfügen deswegen über zusätzliche Priester für die Seelsorge. Für die Gewährung des Jubiläumsablasses sind diese Wallfahrtsorte aufgrund ihrer seelsorgerlichen Möglichkeiten und ihrer meist überregionalen Bedeutung ausgewählt worden.

Früher – eben zu Luthers Zeiten – erhielt man als Bescheinigung für einen gewonnenen Ablass einen Ablassbrief. Gibt es heute auch noch so eine offizielle Bestätigung?

Nein. Das ist auch gut so, damit unmissverständlich klar wird, dass es sich hier nicht um ein innerweltliches Geschäft handelt, sondern um eine Angelegenheit, die im Kern das Gottesverhältnis betrifft.

Interview: Barbara Lang, Ulrich Schwab

Informationen

unter www.bistum-augsburg.de/Bistum/­Bischof-Bertram/Heiliges-Jahr-2025

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