Bischofskonferenz:
Digitale Gottesdienste weiter mit Lied-Einblendungen möglich

"Somit können die Gemeinden der katholischen Kirche in Deutschland auch weiterhin Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen öffentlich zugänglich machen (einblenden), so insbesondere auch bei der Übertragung auf gemeindeeigenen Internetseiten", teilte die Bischofskonferenz mit.
Die VG Musikedition nimmt den Angaben zufolge etwa Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr. Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen (Erz-)Diözesen zusammengeschlossen.
KNA